Photovoltaik ist nicht nur eine gute Sache fuer die Umwelt und deinen Geldbeutel. Sie ist auch steuerlich interessant. Seit 2023 gibt es einige wichtige Aenderungen, die den Kauf einer PV-Anlage noch attraktiver machen. Aber wie genau funktioniert die Steuer-Abschreibung?
Ich erklaere dir, was du beim Finanzamt angeben musst, wie die Abschreibung laeuft und wie du die Umsatzsteuer umgehen kannst.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Photovoltaikanlagen bis 30 kWp werden mit 0 Prozent Mehrwertsteuer geliefert. Das betrifft:
Der Vorteil: Du sparst sofort 19 Prozent. Bei einer 15.000 Euro Anlage sind das 2.850 Euro. Kein Vorsteuerabzug noetig, keine komplizierte Steuererklaerung. Einfach guenstiger kaufen.
Deine PV-Anlage ist ein Wirtschaftsgut, das ueber die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Der Gesetzgeber geht von 20 Jahren Nutzungsdauer aus – auch wenn die Module technisch 30+ Jahre halten.
Lineare Abschreibung: 5 Prozent pro Jahr. Bei einer Anlage von 15.000 Euro schreibst du jedes Jahr 750 Euro ab. Das reduziert dein zu versteuerndes Einkommen um genau diesen Betrag.
Beispiel: Du verdienst 50.000 Euro brutto und hast eine PV-Anlage von 15.000 Euro. Du schreibst 750 Euro ab. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt auf 49.250 Euro. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sparst du 225 Euro Einkommensteuer im Jahr – ueber 20 Jahre insgesamt 4.500 Euro.
Wenn du die PV-Anlage privat betreibst und nur Überschuss ins Netz einspeist, kannst du die Kleinunternehmer-Regelung nutzen. Das bedeutet:
Das Finanzamt stuft eine kleine PV-Anlage (bis 10 kWp) meist als Liebhaberei ein. In dem Fall zahlst du auf die Einspeisevergütung auch keine Einkommensteuer. Die Anmeldung beim Finanzamt ist dann extrem einfach – oft reicht ein kurzer Hinweis in der Steuererklaerung.
Das Finanzamt hat mittlerweile eine Vereinfachungsregel erlassen: Bis 10 kWp und wenn die Anlage nicht mehr als 15 kWp insgesamt (auch mehrere Anlagen) hat, wird sie als privat genutzt angesehen. Keine Gewinnerzielungsabsicht noetig.
Kurzer Reality-Check: Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG (fuer kleine und mittlere Unternehmen) gilt nur fuer betriebliche Anlagen. Private PV-Anlagen auf dem Einfamilienhaus sind nicht betrieblich. Hier bleibt es bei der linearen Abschreibung.
Wenn du die PV-Anlage vermietest (Verpaechtermodell), sieht es anders aus. Dann gilt sie als betrieblich, und der Erwerber kann Sonderabschreibungen nutzen. Das machen aber die wenigsten Privatleute.
Sobald die Anlage in Betrieb geht, solltest du eine Steuererklaerung abgeben – auch wenn du sonst keine abgibst. Das Finanzamt schickt dir normalerweise eine Aufforderung, wenn es von der Anlage erfaehrt (UEber die Meldung der Einspeisevergütung vom Netzbetreiber).
Du brauchst in der Steuererklaerung:
Klingt kompliziert? Ist es in der Praxis nicht. Dein Steuerberater macht das in 20 Minuten. Oder du nutzt ein Steuerprogramm wie Wiso oder Taxfix. Die fuehren dich durch den Prozess.
Aktuell (Juni 2026) sind keine grossen Aenderungen geplant. Die 0-Prozent-Mehrwertsteuer fuer PV-Anlagen ist bis mindestens Ende 2026 verlaengert. Die Vereinfachungsregel fuer kleine Anlagen gilt weiter. Einzige Aenderung: Die Grenze fuer die Vereinfachung wurde 2025 von 10 auf 15 kWp angehoben – das gilt noch.
Fuer Balkonkraftwerke gilt: keine Steuererklaerung noetig. Die Erträge sind so gering, dass das Finanzamt darauf verzichtet. Komfortabel, oder? Unser Balkonkraftwerk-Guide zeigt die Details.
Lass die Steuer nicht liegen. Die 0-Prozent-Mehrwertsteuer ist ein Geschenk – nimm es an. Und die Einkommensteuer-Abschreibung bringt dir ueber 20 Jahre 3.000 bis 6.000 Euro Steuerersparnis. Das ist Geld, das dir zusteht.
Geh zu einem Steuerberater, der sich mit PV auskennt. Ein guter Berater kennt die Vereinfachungsregeln und meldet die Anlage korrekt an. Die Kosten von 200 bis 400 Euro fuer die Erstellung der Steuererklaerung sind gut investiert.
Unser PV-Rechner zeigt dir in 2 Minuten, wie viel du durch Steuerersparnis sparst.
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