Energy Sharing 2026: Solarstrom an Nachbarn verkaufen
Die Einspeisevergütung liegt 2026 nur noch bei wenigen Cent pro Kilowattstunde, während der normale Strompreis ein Vielfaches davon kostet. Genau diese Lücke macht Energy Sharing interessant: Statt den überschüssigen Solarstrom billig ins Netz zu drücken, verkaufst du ihn direkt an Nachbarn oder Kollegen, die ihn für einen Bruchteil ihres normalen Tarifs bekommen. Beide Seiten gewinnen, und der Netzbetreiber muss nur noch die Transportkosten abrechnen.
Rechtlich möglich ist das nicht überall gleich einfach. 2026 gibt es drei Wege, Solarstrom an andere weiterzugeben, und sie unterscheiden sich deutlich in Aufwand und Ertrag. Hier ist der Überblick.
Was Energy Sharing überhaupt ist
Beim Energy Sharing erzeugst du Strom auf deinem Dach und verkaufst ihn an andere Verbraucher, die nicht im selben Gebäude sitzen. Der Strom fließt dabei teilweise durch das öffentliche Netz, nicht nur durch dein Haus. Damit unterscheidet es sich von zwei verwandten Modellen:
- Mieterstrom: Der Strom wird im selben Gebäude an Mieter geliefert, ohne das öffentliche Netz zu berühren.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGB, §42b EnWG): Mehrere Parteien in einem Gebäude teilen sich die PV-Anlage, ganz ohne Netztransport.
- Energy Sharing (§42c EnWG): Erzeuger und Verbraucher sitzen getrennt, der Strom läuft über das Netz, es gibt aber deutliche Erleichterungen bei Netzentgelten und Abgaben.
Der Reiz liegt auf der Hand: Du musst nicht mehr selbst alles verbrauchen, um wirtschaftlich zu fahren, sondern kannst deinen Solarstrom auch dann sinnvoll vermarkten, wenn er zeitlich oder räumlich nicht zu deinem Verbrauch passt.
Die drei Modelle im Vergleich
| Modell | Räumliche Nähe | Netznutzung | Aufwand | Ertrag pro kWh |
|---|---|---|---|---|
| Mieterstrom | selbes Gebäude | nein | hoch (Messkonzept, Abrechnung) | hoch (Strompreisniveau minus kleine Abgabe) |
| GGB (§42b) | selbes Gebäude | nein | mittel (Abrechnung nötig) | hoch, aber nur 2025 befristet gestartet, 2026 weiter verbreitet |
| Energy Sharing (§42c) | regional, meist im Netzgebiet | ja, reduziert | mittel bis hoch | über Einspeisevergütung, klar darunter Strompreis |
Für dich als Anlagenbesitzer ist vor allem eine Zahl relevant: Mit Energy Sharing bekommst du für deine Kilowattstunde mehr als die aktuelle Einspeisevergütung, gleichzeitig zahlt der Nachbar weniger als bei seinem alten Versorger. Die Differenz zwischen beiden ist dein Spielraum. Wie weit sie auseinanderliegt, hängt stark von den Netzentgelten und Umlagen ab, die bei Energy Sharing reduziert aber nicht komplett gestrichen werden. Die aktuellen Einspeisevergütungssätze 2026 sind der Maßstab, an dem sich das rechnen muss.
Wann Energy Sharing für dich Sinn ergibt
Nicht jede Anlage eignet sich gleich gut. Die drei entscheidenden Fragen:
- Hast du große Überschüsse? Wer den eigenen Verbrauch mit Speicher und Wärmepumpe stark reduzieren kann, hat weniger übrig zum Weiterverkaufen. Wer mittags viel produziert und wenig verbraucht, profitiert stärker.
- Gibt es Abnehmer in der Nähe? Ohne Nachbarn, die mitmachen wollen, gibt es kein Energy Sharing. Das braucht Absprachen, idealerweise per Nachbarschaftsinitiative oder Genossenschaft.
- Passt die Größe? Sehr kleine Anlagen unterhalb einiger kWp lohnen den organisatorischen Aufwand selten, sehr große stoßen schnell an Grenzen der direkten Vermarktung.
Der größte Effizienzhebel bleibt aber weiterhin, den erzeugten Strom gar nicht erst abzugeben. Jede Kilowattstunde, die du selbst nutzt, spart dir den vollen Strompreis, das ist immer noch mehr als jeder Verkauf. Wie du das schaffst, steht im Artikel Eigenverbrauch optimieren. Energy Sharing ist die Antwort für den Rest, nicht der Ersatz für Eigenverbrauch.
Praktische Hürden, die du kennen solltest
So schön das Konzept klingt, die Umsetzung ist in der Praxis noch nicht überall reibungslos. Drei Punkte tauchen bei fast jedem Projekt auf:
- Messkonzept und Abrechnung: Es braucht ein Modell, das jedem Teilnehmer seinen Anteil korrekt zuordnet. Ohne Dienstleister oder Plattform geht das in der Regel nicht.
- Netzbetreiber: Nicht jeder Netzbetreiber hat Energy Sharing schon in seinen Prozessen. Der Anschluss und die Abrechnung können sich verzögern.
- Rechtsrahmen in Bewegung: §42c ist noch jung, viele Details werden über Verordnungen und Leitfäden konkretisiert. Wer 2026 startet, sollte sich nicht auf den letzten Stand von 2024 verlassen.
Wer ohnehin gerade über Wechselrichter, Speicher und Energiemanagement nachdenkt, sollte das Zusammenspiel mit einem möglichen Energy Sharing von Anfang an mitplanen. Ein Energiemanagementsystem, das Verbrauch, Speicher und Vermarktung zusammen steuert, macht den Unterschied zwischen ein paar Euro Nebeneffekt und echter Rendite. Wie sich die Netzregeln 2026 insgesamt verändern, steht im Artikel Netzpaket 2026: Was die neuen Regeln für PV-Besitzer bedeuten.
Rechnen, bevor du unterschreibst
Energy Sharing ist kein Selbstläufer, sondern ein Rechenprojekt. Die entscheidende Kennzahl ist der Preis, den ein Nachbar zu zahlen bereit ist, minus deiner anteiligen Kosten für Messung, Abrechnung und Netzdurchleitung. Erst wenn diese Differenz über deiner Einspeisevergütung liegt, bringt dir das Modell einen echten Zusatzertrag.
Bevor du in die Organisation gehst, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf deine eigene Anlage: Wie viel produzierst du, wie viel nutzt du selbst, und was bleibt realistisch übrig? Diese Basisrechnung ersetzt kein Energy Sharing-Modell, aber sie zeigt dir schnell, ob überhaupt Potenzial da ist.
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